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12. Februar 2025

Eduard Egger: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte!

Freiheitliche fordern rechtliche Gleichstellung von Rad und E-Scooter beim Versicherungsschutz am Arbeitsweg

Ein Bild von LAbg. Eduard Egger

LAbg. Eduard Egger

„Passiert mit einem Fahrrad am Dienstweg ein Unfall, ist der Arbeitnehmer versicherungstechnisch voll abgesichert. Im Gegensatz zu einem E-Scooter“, kommentiert LAbg. Eduard Egger die rechtliche Ist-Situation. „Daher werden wir uns nächste Woche im Ausschuss dafür einsetzen, eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung für E-Scooter analog zum Fahrrad prüfen zu lassen.“ Egger kritisiert den dahingehenden Entscheid des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2024, der E-Scooter als Spiel- und Sportgerät einstuft. „Wir reden bei einem E-Scooter nicht von einem Skateboard, Einrad oder Hochrad, sondern von einem sicheren Verkehrsmittel, das gerade im innerstädtischen Bereich und zum Absolvieren der letzten Meile gekommen ist um zu bleiben.“

Die Rahmenbedingungen für E-Scooter wurden in vielen Bereichen an die des Fahrrads angeglichen. So dürfen E-Scooter mittlerweile auch auf Radwegen genutzt werden, Gehsteige dürfen nicht befahren werden und viele andere Verkehrsregelungen sind identisch mit denen für das Fahrrad. „Darüber hinaus wurde auch das Nutzungsalter für E-Scooter an das Alter für das Fahrrad angeglichen. Beispielsweise darf ein E-Scooter ohne Fahrradführerschein erst ab 12 Jahren gefahren werden. Diese Anpassungen zeigen die zunehmende Akzeptanz des E-Scooters als alltägliches Verkehrsmittel“, so Egger, der betont, dass auch immer mehr Dienstgeber ihren Mitarbeitern E-Scooter zur Verfügung stellen und diese auch sehr gut angenommen werden. „Angesichts der steigenden Zahl von Menschen, die den E-Scooter als praktische Alternative zum Fahrrad und Auto in Betracht ziehen, erscheint eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sinnvoll. Eine Gleichstellung des E-Scooters mit dem Fahrrad im Bereich des Wegunfallschutzes, trägt dazu bei, dass Menschen im Falle eines Unfalls auch den gleichen Versicherungsschutz genießen wie Fahrradfahrer.“


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