„Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Sozialhilfeeinrichtungen im Bundesland Salzburg wurde gestern am Abend das Salzburger Sozialhilfegesetz novelliert“, so Soziallandesrat Christian Pewny. „Ziel der Gesetzes-änderung ist es, den seit über zwei Jahrzehnten unveränderten Finanzierungs- und Investitionsbetrag, der an Sozialhilfeträger im Rahmen des Grundtarifs geleistet wird, an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.“ Angesichts der gestiegenen Kosten öffentlicher Heime ist es daher notwendig, die finanzielle Unterstützung pro Tag und Sozialhilfeempfänger zu erhöhen, um den Fortbestand dieser Einrichtungen zu sichern. „Mit dem gegenständlichen Antrag soll die Höchstgrenze für den im Rahmen des Grundtarifs vom Sozialhilfeträger zu leistenden Finanzierungs- und Investitionsbetrag von 3,65 Euro auf 4,40 Euro angehoben werden."
Aus den jährlich von den Heimträgern angeforderten Betriebsabrechnungen hat sich gezeigt, dass die Träger mit dem vor über zwanzig Jahren festgelegten Finanzierungs- und Investitionsbetrag von 3,65 Euro pro Tag und Sozialhilfe empfangende Person Großteils nicht mehr das Auslangen finden. „Nach fast 23 Jahren wird der Unterstützungsbetrag nun um 75 Cent erhöht. Mir ist bewusst, dass es Forderungen nach noch höheren Beträgen geben wird. Ich gebe dabei jedoch zu bedenken, dass dies die erste Erhöhung seit 23 Jahren ist. Und dieser Betrag wird unter mir nicht wieder 23 Jahre lang unverändert bleiben“, verspricht Pewny.