„Mit Hochdruck arbeiten wir zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energie an einer raschen Umsetzung eines Pakets zur Verfahrensbeschleunigung“, so LAbg. Andreas Hochwimmer in der heutigen Ausschusssitzung des Salzburger Landtages. „Wenn wir die Versorgungssicherheit gewährleisten wollen, dann müssen wir mit aller Kraft an Lösungen arbeiten und nicht im Verhindern verbleiben. Dazu waren Novellen des Salzburger Naturschutzgesetzes, des Salzburger Nationalparkgesetzes und des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes dringend notwendig.“
Um der Energieautarkie Rechnung zu tragen, gerade bei der Beschleunigung von erneuerbaren Energieprojekten, hat die Salzburger Landesregierung ein Novellierungsvorschlag auf den Weg gebracht, der das Ziel hat, das Land Salzburg mit einheimischen Strom zu versorgen aber auch dem Naturschutz Rechnung zu tragen. „Salzburg ist stark in Wasserkraft. Das müssen wir nützen. Wenn jedoch etwa Kraftwerksprojekte jahrzehntelang verschleppt werden, hat die Landesregierung zu reagieren und Lösungen anzubieten. Das haben wir mit den Novellen erreicht.“ Hochwimmer betont, dass der Entfall des Revisionsrechtes der Landesumweltanwaltschaft eine Bereinigung war, da sich die Notwendigkeit aufgrund von Doppelgleisigkeiten nicht mehr ergibt. „Um Verzögerungen in jenen Verfahren zu vermeiden, die Anlagen zur Erzeugung Energie aus erneuerbaren Quellen betreffen, war es nur logisch, die Möglichkeit der Revision der LUA an den Verwaltungsgerichtshof in diesen Fällen entfallen zu lassen, wobei die Institution LUA an sich nicht in Frage gestellt wird.“